Für meine Sachverständigenleistungen setzte ich als Liquidation in der Regel das Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) vom 23.Juli 2013 an.
Gerne unterbreite ich Ihnen aber, für Ihr spezielles Sachverständigenthema auch ein individuelles und verbindliches Angebot.
Bitte fordern Sie mich hierzu über Kontakt auf.